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OVG Schleswig-Holstein, 29.04.1997 - 1 O 10/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 8 A 32/97
- OVG Schleswig-Holstein, 29.04.1997 - 1 O 10/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.01.1993 - 4 B 230.92
Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.1997 - 1 O 10/97
Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls dann der Fall, wenn sie nicht auch in einem ins Gewicht fallenden Umfang von den Bewohnern des allgemeinen Wohngebiets aufgesucht wird (BVerwG, Beschl. v. 18.01.1993 - 4 B 230.92 -, BauR 1993, 435). - OVG Saarland, 21.07.1992 - 2 R 27/90
Imbißstube im Wohngebiet
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.1997 - 1 O 10/97
Ob der Imbißwagen als Schank- und Speisewirtschaft i.S.d. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO beurteilt werden kann, kann dahinstehen (siehe dazu OVG Saarland, Urt. v. 02.07.1992 - 2 R 27/90 -, BRS 54 Nr. 44).
- VG Düsseldorf, 26.01.2007 - 25 K 3226/05 Das Angebot eines Imbisswagens richtet sich gerade an den Personenkreis, der, sei es aus beruflichen Gründen, sei es, weil er Besorgungen unternimmt, gehindert ist, zu Hause zu essen, und seinen Hunger und Durst stillen will, ohne den Aufwand eines Restaurantbesuchs zu treiben, vgl. in diesem Sinne Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. April 1997 - 1 O 10/97 -.